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BVerwG - Entscheidung vom 05.09.2000

7 B 120.00

Die Beschwerde muss erfolglos bleiben; dem Beschwerdevorbringen lassen sich Zulassungsgründe im Sinne von § 132 Abs. 2 VwGO nicht entnehmen. Es kann offen bleiben, ob die Beschwerde die von ihr behauptete [...]
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