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BVerwG - Entscheidung vom 19.09.2000

8 B 135.00

Die Eingabe des Klägers zu 1 ist aufgrund der Klarstellung in dem klägerischen Schriftsatz vom 30. August 2000 nach § 5 Abs. 1 GKG als Erinnerung zu werten. Die Erinnerung bleibt ohne Erfolg, da der Kostenansatz nicht [...]
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