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BVerwG - Entscheidung vom 29.09.2000

3 B 156.00

Die Beschwerde ist, soweit hinsichtlich der einzelnen Rügen überhaupt den Darlegungserfordernissen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt worden ist, jedenfalls unbegründet. Das Beschwerdevorbringen führt nicht auf einen [...]
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