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BVerwG - Entscheidung vom 02.10.2000

6 B 46.00

Die Beschwerde ist unbegründet. Die geltend gemachten Zulassungsgründe nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 und 3 VwGO liegen nicht vor. 1. Die Divergenzrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ) ist - ihre Zulässigkeit unterstellt - [...]
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