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BVerwG - Entscheidung vom 14.12.2000

6 BN 4.00

Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Der allein geltend gemachte Verfahrensmangel liegt nicht vor. Der Verwaltungsgerichtshof hat nicht gegen seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts (§ 86 Abs. 1 VwGO ) verstoßen. [...]
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