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BVerfG - Entscheidung vom 16.02.2000

2 BvR 2332/99; 2 BvR 2376/99

Normen:
BVerfGG § 90

Die Verfassungsbeschwerden sind nicht zur Entscheidung anzunehmen. Sie sind im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität unzulässig (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom [...]
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