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BVerfG - Entscheidung vom 22.03.2000

2 BvR 300/00

Normen:
BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
NJW 2001, 1203

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Sie erweist sich bereits als unzulässig, weil die für eine sachgerechte verfassungsrechtliche Beurteilung erforderlichen Unterlagen verspätet vorgelegt [...]
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