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BFH - Entscheidung vom 09.11.2000

XI B 107/99

Normen:
FGO § 115 Abs. 2

Fundstellen:
BFH/NV 2001, 615

Die Beschwerde ist unbegründet. 1. Die Zulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung kommt nur wegen einer klärungsbedürftigen und im Revisionsverfahren klärbaren Frage in Betracht. Die als grundsätzlich bedeutsam i.S. des [...]
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