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BFH - Entscheidung vom 29.09.2000

X B 23/00

Normen:
BauGB § 29
EStG § 10e Abs. 1
FGO § 115 Abs. 2, 3

Fundstellen:
BFH/NV 2001, 437

Die Beschwerde ist unbegründet, weil die Rechtssache entgegen der Auffassung des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). Eine [...]
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