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BFH - Entscheidung vom 14.03.2000

III B 6/00

Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3

Fundstellen:
BFH/NV 2000, 1121

Die Beschwerde ist unzulässig und deshalb durch Beschluss zu verwerfen (§ 132 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat innerhalb der Beschwerdefrist keine Zulassungsgründe [...]
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