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BFH - Entscheidung vom 21.08.2000

IX B 83/00

Normen:
FGO § 128 Abs. 1 § 135 Abs. 2
GKG (1975) § 25 Abs. 4
GKG (2004) § 68 Abs. 3 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 1 KostRMoG)
JVEG § 4 Abs. 4 Satz 3, Abs. 8 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 2 KostRMoG)
ZuSEG § 16 Abs. 2 Satz 4, Abs. 5

Fundstellen:
BFH/NV 2001, 195

Das Finanzgericht (FG) setzte gemäß § 16 Abs. 1 des Gesetzes über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen ( ZSEG ) durch Beschluss vom 14. April 2000 5 K 5057/99 (NV) die dem Beschwerdeführer zu gewährende [...]
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