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BFH - Entscheidung vom 23.11.2000

III B 44/00

Die Beschwerde ist unzulässig. 1. Soweit der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) das Fehlen von Entscheidungsgründen i.S. der §§ 116 Abs. 1 Nr. 5 , 119 Nr. 6 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) geltend macht, ist die [...]
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