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BFH - Entscheidung vom 12.07.2000

VI B 59/00

Das Rechtsmittel ist unzulässig. Die Beschwerde ist, worauf das Finanzgericht zutreffend hingewiesen hat, nicht statthaft. Trägt das Gericht einer Gegenvorstellung nicht Rechnung, so hat der Betroffene dagegen kein [...]
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