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BAG - Entscheidung vom 21.11.2000

3 AZR 22/00

Normen:
BetrAVG § 1 (versorgungsfähige Dienstzeiten) § 3
TVG § 1 (Auslegung) § 4 (Ausschlußfristen)
BGB § 242
ZPO § 293

Fundstellen:
NZA 2002, 112

Die Parteien streiten darüber, inwieweit bei der Berechnung der tariflichen Zusatzversorgung die von der Klägerin im Pariser Büro der Beklagten zurückgelegten Dienstzeiten zu berücksichtigen sind. Die am 28. Januar [...]
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