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AG Leipzig - Entscheidung vom 11.08.2000

12 C 312/00

Normen:
BGB § 535 § 536 § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 § 816 Abs. 2

Fundstellen:
DRsp I(133)767d
NJW-RR 2001, 1091

Das Gericht verneint in seiner Entscheidung zunächst eine analoge Anwendung des § 816 Abs. 2 BGB . In einem Fall wie dem vorliegenden, in dem der frühere Mieter der mit einem gebührenpflichtigen Breitbandkabelanschluss [...]
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