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AG Göttingen - Entscheidung vom 16.08.2000

74 IK 96/99

Normen:
InsO § 309 Abs. 1 S. 2 Nr. 2

Fundstellen:
DZWIR 2001, 42
ZInsO 2000, 628

Die Voraussetzungen für eine Ersetzung der Zustimmung der widersprechenden Gläubiger liegt nicht vor. Von dem widersprechenden Gläubiger sind Gründe glaubhaft gemacht worden, die der Zustimmungsersetzung [...]
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