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AG Emmerich - Entscheidung vom 05.05.2000

9 C 72/00

Normen:
BGB § 537 Abs. 1

Fundstellen:
NZM 2000, 544
WuM 2000, 302

Die Klage ist teilweise begründet. 1. Die Kläger können von der Beklagten Zahlung von 164,74 DM aufgrund § 535 BGB i.V.m. dem zwischen den Parteien bestehenden Mietvertrag erlangen. Insoweit stehen den Klägern [...]
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