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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 20.07.1999

3 AR 1951/99

Normen:
GVG § 97 Abs. 2 S. 2 § 95 Abs. 1 Nr. 1

Fundstellen:
MDR 1999, 1219
NJW-RR 2000, 568

Die Voraussetzungen für die Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 6 ZPO sind gegeben, da diese Vorschrift entsprechend auf den Kompetenzkonflikt zwischen einer Kammer für Handelssachen und einer Zivilkammer [...]
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