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OLG Naumburg - Entscheidung vom 26.03.1999

3 AR 2/99

Normen:
BGB § 1361b Absatz 2

Fundstellen:
EzFamR aktuell 1999, 233

Nachdem sowohl das Prozeßgericht als auch das Familiengericht sich für unzuständig erklärt haben, ist das zuständige Gericht nach § 36 Absatz 1 Nr. 6 ZPO zu bestimmen. Jedenfalls aufgrund der Bindungswirkung des [...]
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