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OLG Köln - Entscheidung vom 13.12.1999

14 UF 226/99

Normen:
BGB § 1618 Abs. 4
ZPO §§ 621, 621e

1) Das Rechtsmittel ist als befristete Beschwerde anzusehen, die rechtzeitig eingelegt wurde. Gegen die Entscheidung des Familiengerichts über die Ersetzung der Einwilligung ist nach einer neuesten ergangenen [...]
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