Der Senat beabsichtigt, die Berufung gemäß § 519 b Abs. 1 ZPO zu verwerfen. Er sieht die erforderliche Beschwer (§ 511 a Abs. 1 Satz 1 ZPO ) nicht erreicht. Gegenstand der Berufung ist die Verurteilung der Beklagten, [...]
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