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OLG Hamm - Entscheidung vom 12.11.1999

5 UF 385/99

Normen:
ZPO § 652 Abs. 1 § 652 Abs. 2 § 652 Abs. 2 S. 1 § 654 § 97 Abs. 2 §§ 648 ff § 648 Abs. 3 § 329 Abs. 2 § 97 Abs. 1

Fundstellen:
FamRZ 2000, 901
NJWE-FER 2000, 97
ZfJ 2001, 26

Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen die Festsetzung des Kindesunterhalts im vereinfachten Verfahren ist gemäß § 652 Abs. 1 ZPO zulässig, jedoch unbegründet. Zwar hat der Antragsgegner in seiner [...]
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