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OLG Hamm - Entscheidung vom 18.11.1999

22 U 142/99

Normen:
BGB § 459 § 463 § 465 § 472 § 476

Fundstellen:
OLGReport-Hamm 2000, 120

Während die Berufung des Klägers teilweise Erfolg hat, hat die Anschlußberufung der Beklagten keinen Erfolg. Der Kläger hat einen Schadensersatzanspruch aus § 463 BGB in Höhe von 13500,00 DM gegen den Beklagten zu 3). [...]
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