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OLG Brandenburg - Entscheidung vom 15.12.1999

14 W 30/99

Normen:
ZPO § 104 Abs. 3 § 91
RpflG § 11 Abs. 1 § 21 Nr. 1

Fundstellen:
AGS 2000, 106

Das als Erinnerung bezeichnete Rechtsmittel der Beklagten ist als sofortige Beschwerde anzusehen, gemäß § 104 Abs. 3 ZPO , §§ 11 Abs. 1 , 21 Nr. 1 RpflG (neuer Fassung 1998) statthaft und form- und fristgerecht (§ 577 [...]
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