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LG Rostock - Entscheidung vom 10.06.1999

4 O 359/98

Normen:
BGB § 839
BauGB § 35 Abs. 2
GG Art. 34

Fundstellen:
BauR 2000, 1078
BauR 2000.,1078

Die Klägerin nimmt die beklagte Hansestadt auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung nach dem Staatshaftungsgesetz, hilfsweise nach Artikel 34 Grundgesetz i. V. m. § 839 BGB wegen Versagung bzw. verspäteter [...]
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