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LG Hamburg - Entscheidung vom 12.07.1999

301 T 222/99

Normen:
BGB § 1896 Abs. 2, § 1904 Abs. 2, § 1906 Abs. 5

Fundstellen:
BtPrax 1999, 243
DNotZ 2000, 220
FamRZ 1999, 1613

...bei allen Vollmachten, die höchstpersönliche Angelegenheiten des Betroffenen betreffen...., (ist es) erforderlich, dass der Umfang der Bevollmächtigung unmissverständlich und klar benannt wird. So hat eine Vollmacht [...]
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