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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 08.04.1999

9 (8) Sa 1328/98

Normen:
BetrVG § 77 Abs. 3
GMTV für Arbeiter und Angestellte in der Metall- und Elektroindustrie des Landes Rheinland-Pfalz vom 31.10.1986 in der Fassung vom 18.12.1996 § 5 Nr. 1 Buchstabe a 2. Spiegelstrich § 6 Nr. 1 Buchstabe a, 1. Spiegelstrich
TVG § 1

Fundstellen:
AiB 1999, 528

Die Parteien streiten um die Zahlung von tariflichem Mehrarbeitszuschlag für insgesamt sechs Arbeitsstunden. Zur Darstellung des unstreitigen Tatbestandes und des erstinstanzlichen Parteivorbringens wird auf Seite 2 [...]
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