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LAG Nürnberg - Entscheidung vom 25.06.1999

2 Ta 56/99

Normen:
BRAGO § 8 Abs. 2
ZPO § 3

Fundstellen:
AuR 1999, 405
BB 1999, 1929
FA 2000, 195
JurBüro 1999, 640
MDR 1999, 1410

Die zulässige Beschwerde ist nur zum Teil begründet. Das Arbeitsgericht hat den Streitwert des Verfahrens, in dem es um nachvertragliche Geheimhaltungspflichten und um die Verpflichtung, Wettbewerb zu unterlassen ging, [...]
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