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LAG Chemnitz - Entscheidung vom 10.03.1999

2 Sa 809/98

Normen:
Verfassung (DDR) Art. 41, 43, 63, 81, 82, 83, 84, 85, 106
DDR: AGB § 17 Abs. 2, § 38 Abs. 1, § 66 S. 1
GÖV/DDR (1985) § 1 Abs. 3, § 7 Abs. 1 f, § 9 Abs. 1 S. 1, § 62 Abs. 2
DDR: KommVerf §§ 101, 102
DDR: Gesetz über die Wahlen zu Kreistagen, Stadtverordnetenversammlungen, Stadtbezirksversammlungen und Gemeindevertretungen am 06. Mai 1990 (vom 06. März 1990 - GBl. DDR I, S. 99) § 38 Abs. 1
DDR: Wahlgesetz (Gesetz über die Wahlen zu den Volksvertretungen der Deutschen Demokratischen Republik - vom 24. Juni 1976 - GBl. DDR I, S. 301) § 2 Abs. 1

I. Die zulässige Berufung ist unbegründet, weil die - ebenfalls zulässige - Klage ihrerseits unbegründet ist. Die Klägerin kann von dem Beklagten keine Arbeitsvergütung für den Monat Januar 1998 verlangen. Denn es ist [...]
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