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FG Nürnberg - Entscheidung vom 10.09.1999

I 308/97

Fundstellen:
EFG 1999, 1249

Sind die Aufwendungen hingegen in der Person des Seminar- oder Kursteilnehmers als Werbungskosten anzuerkennen, können sie als auch für den Betrieb der GmbH von einem so gewichtigen Nutzen angesehen werden, dass der [...]
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