Streitig ist, ob Leistungen der AOK nach § 38 Abs. 4 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch ( SGB V ) dem Progressionsvorbehalt des § 32b Abs. 1 Nr. 1b ) Einkommensteuergesetz ( EStG ) unterliegen. Die Kläger sind [...]
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