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BayObLG - Entscheidung vom 15.07.1999

2Z BR 51/99

Normen:
WEG § 47

Fundstellen:
NZM 1999, 1059
WuM 2000, 377

I. Die Antragsteller sind Wohnungseigentümer, der Antragsgegner ist der Verwalter der Wohnanlage und tritt in Verfahrensstandschaft für die übrigen Wohnungseigentümer auf. Die Rechtsanwälte A und B haben im Namen der [...]
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