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BayObLG - Entscheidung vom 22.03.1999

3Z BR 250/98

Normen:
AktG § 131 Abs. 1

Fundstellen:
AG 1999, 320
BB 1999, 970
DB 1999, 953
NJW-RR 1999, 978
NZG 1999, 554

I. Die Antragstellerin ist Aktionärin der Antragsgegnerin, einer AG, deren Grundkapital 181810000 DM beträgt. Sie verlangt Auskunft auf eine Frage, die der Vorstand der Antragsgegnerin in der Hauptversammlung nicht [...]
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