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BVerwG - Entscheidung vom 13.08.1999

2 VR 1.99

Normen:
BBG § 62 Abs. 1
BMinisterG § 7 Abs. 1
BVerfGG § 13 Nr. 7
BerlVerf Art. 48 Abs. 2, 3
GG Art. 28 Abs. 1 S. 1, Art. 30, 44, 93 Abs. 1 Nr. 3
VwGO § 40 Abs. 1 S. 1, § 50 Abs. 1 Nr. 1, § 123

Fundstellen:
BVerwGE 109, 258
DVBl 2000, 487
NJW 2000, 160
NVwZ 2000, 189

I. Das Abgeordnetenhaus von Berlin beschloß in seiner Sitzung vom 29. April 1999 die 'Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Ereignisse in Berlin nach der Verbringung des Abdullah Öcalan am 15. [...]
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