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BVerwG - Entscheidung vom 09.04.1999

7 B 18.99

Die Beschwerde ist unzulässig, weil sie nicht innerhalb der in § 133 Abs. 3 Satz 1 VwGO bestimmten Frist von zwei Monaten nach der Zustellung des angefochtenen Urteils begründet worden ist. Da das angefochtene Urteil [...]
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