Die auf § 132 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unzulässig. Sie genügt nicht den formellen Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO . 1. Die Beschwerde bezeichnet keinen abstrakten Rechtssatz, mit dem [...]
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