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BSG - Entscheidung vom 23.09.1999

B 12 RJ 1/99 R

Normen:
SGB VI § 247 Abs. 2a, § 282 Abs. 1 S. 1
RVO § 165 Abs. 1 Nr. 1, § 165 Abs. 2, § 1226, § 1303 Abs. 7

I. Streitig ist die Vormerkung von Beitragszeiten, das Recht zur Nachzahlung von Beiträgen und die Höhe der Altersrente. Die 1933 geborene Klägerin beendete Ostern 1950 ihre Schulausbildung. Von Mai 1950 bis zum 26. [...]
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