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BFH - Entscheidung vom 08.11.1999

VI B 322/98

Normen:
FGO § 56 Abs. 2 S. 2

Fundstellen:
BFH/NV 2000, 432

Die Beschwerde ist verspätet eingegangen und deshalb unzulässig. Nach § 129 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung ( FGO ) ist die Beschwerde gegen einen Beschluß des Finanzgerichts (FG) innerhalb von zwei Wochen nach [...]
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