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BFH - Entscheidung vom 15.10.1999

IX B 91/99

Normen:
EStG § 7 Abs. 4, 5, § 9 Abs. 1 Nr. 4
GG Art. 3
HGB § 255 Abs. 2

Fundstellen:
BFH/NV 2000, 428
AuA 2000, 461

Die Beschwerde ist unzulässig. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat die grundsätzliche Bedeutung nicht dargelegt (vgl. § 115 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --). In der Beschwerdebegründung ist [...]
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