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AG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 26.04.1999

33 C 91/99-27

Normen:
BGB §§ 536, 550

Fundstellen:
NZM 1999, 759

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß 495 a Abs. 2 Satz 1 ZPO abgesehen. Die Klage ist unbegründet. Die Klägerin hat gegen die Beklagten gemäß §§ 550 , 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB keinen Anspruch auf Entfernung [...]
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