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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 02.12.1998

13 A 5322/96

Normen:
GG Art. 12 Abs. 1
HeilprG § 1 Abs. 1, Abs. 2 § 5
OBG (Ordnungsbehördengesetz) Nordrhein-Westfalen § 14

Fundstellen:
DVBl 1999, 1057
GewArch 1999, 202
MedR 2000, 46

I. Der Kläger ist Reiki-Meister/Lehrer und gibt als solcher in Reiki-Einzelsitzungen die sog. Reiki-Spende. Durch Ordnungsverfügung wurde ihm die Ausübung der Heilkunde, insbesondere die Durchführung von [...]
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