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OLG München - Entscheidung vom 14.09.1998

17 U 2478/98

Normen:
ZPO § 256

Der Kläger begehrt die Feststellung, daß er dem Beklagten wegen der Verteilung von ärztlichen Honoraren nicht persönlich hafte. Der Kläger ist der XXX. Diese hat unter anderem die ihr von den gesetzlichen Krankenkassen [...]
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