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OLG Köln - Entscheidung vom 08.05.1998

19 U 227/97

Normen:
BGB § 823
StVG § 7

Fundstellen:
OLGReport-Köln 1998, 242
SP 1999, 3
VRS 95, 331
VersR 1999, 1166

Die zulässige Berufung der Klägerin hat teilweise Erfolg. Die Aktivlegitimation der Klägerin ist nicht zweifelhaft. Sie ist in Kfz-Schein und Kfz-Brief als Halterin eingetragen, so daß schon die Vermutung des § 952 BGB [...]
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