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OLG Hamburg - Entscheidung vom 09.07.1998

1 Ws 133/98

Normen:
BRAGO § 97 Abs. 1 Satz 3 § 102

Fundstellen:
JurBüro 1998, 585

Die nach §§ 98 Abs. 3 BRAGO , 304 ff. StPO zulässige Beschwerde ist unbegründet. 1. Der der Nebenklägerin beigeordnete Rechtsanwalt hat, nachdem die Kosten seiner Tätigkeit gemäß §§ 102 , 97 Abs. 1 BRAGO antragsgemäß [...]
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