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LG Osnabrück - Entscheidung vom 05.05.1998

7 T 48/98

Normen:
ZPO § 807, § 850c Abs. 1, 4

Fundstellen:
FamRZ 1999, 1001
JurBüro 1998, 491

Der Gläubiger begehrt eine Ergänzung der Offenbarungsversicherung vom 24.10.1997, weil der Schuldner dort nicht angegeben hat, ob er seiner getrennt lebenden Ehefrau tatsächlich Unterhalt zahlt. Das Amtsgericht hat den [...]
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