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LAG Düsseldorf - Entscheidung vom 23.07.1998

7 Ta 209/98

Normen:
ZPO §§ 888 908

Fundstellen:
LAGE § 888 ZPO Nr. 41

A. Die Parteien haben einen Vergleich geschlossen, der in Ziff. 1 wie folgt lautet: 'Zum Ausgleich der Klageforderung zahlt der Beklagte an die Klägerin 1.863,00 DM (eintausendachthundertdreiundsechzig Deutsche Mark) [...]
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