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FG Köln - Entscheidung vom 26.11.1998

13 K 147/96

Fundstellen:
EFG 1999, 349

1. Eine vGA lag nicht vor, da die Gesellschafter weder Versicherungsnehmer noch Bezugsberechtigte waren. Die Ansprüche auf Auszahlung der Versicherungssummen standen ausschließlich der GmbH bzw. dem Kreditgeber zu, dem [...]
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