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BayObLG - Entscheidung vom 08.07.1998

3Z BR 149/98

Normen:
FreihEntzG § 16

I. Der Betroffene ist von ungeklärter Staatsangehörigkeit. Sein Asylantrag wurde abgelehnt, er ist seit 18.11.1994 vollziehbar ausreisepflichtig. Der Betroffene befand sich vom 1.12.1995 bis 13.12.1996 und erneut seit [...]
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