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BVerwG - Entscheidung vom 26.05.1998

8 B 88.98

Normen:
GG Art. 103 Abs. 1
VwGO § 138 Nr. 3

Fundstellen:
SGb 2000, 24

Die Beschwerde des Klägers ist unbegründet. Der Rechtssache kommt weder grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) noch leidet das Berufungsurteil an dem gerügten Verfahrensmangel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO [...]
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