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BVerwG - Entscheidung vom 28.10.1998

8 C 17.97

Normen:
AbwAG (1991) § 4 Abs. 5 § 9 Abs. 5, 6 § 11 Abs. 1
WHG (1987) § 7a Abs. 1
Rahmen-AbwasserVwV (1991) (Allgemeine Rahmen-Verwaltungsvorschrift über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer vom 8. September 1989 - GMBl S. 518 - zuletzt geändert durch Allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 27. August 1991 -
GMBl S. 686) Art. 1 Nr. 2a, Anhang 1 Nr. 2.1

Fundstellen:
BWGZ 2000, 114
DÖV 1999, 568
NordÖR 1999, 123
NVwZ 1999, 1119
RdL 1999, 177
UPR 1999, 151
ZfW 2000, 39

I. Die Klägerin betreibt die städtische Zentralkläranlage K. der Größenklasse 5 im Sinne der Allgemeinen Rahmen-Verwaltungsvorschrift über Mindestanforderungen an das Einleiten von Abwasser in Gewässer [...]
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